Auswirkungen der DSGVO auf Zeiterfassung und Zutrittskontrolle
Die Datenschutzgrundverordnung hat Unternehmen fest im Griff – an allen Ecken und Enden müssen Verantwortliche prüfen, ob Daten sicher übertragen und geschützt gespeichert werden. Das gilt auch für Zeiterfassung und Zutrittskontrolle. Um der DSGVO zu genügen, dürfen beispielsweise Web-Anwendungen nur noch über verschlüsselte Verbindungen zugänglich sein – vor allem, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.
Damit Sie, unsere Kunden, auf der sicheren Seite sind, bietet Drakos Produkte für die Zeiterfassung über Web-Browser und mobile Geräte nur noch in verschlüsselter Ausführung an.
Je nach Anwendung kann es zudem erforderlich sein, den Datenverkehr zwischen SAP und einem Subsystem (etwa für Zeiterfassung und Zutrittsmanagement) zu verschlüsseln. SAP bietet für diesen Zweck das Modul Secure Network Communications (SNC) an. Es schützt die Kommunikationspfade zwischen verschiedenen Client- und Serverkomponenten des SAP-Systems und erhöht dadurch die Sicherheit. Drakos beherrscht diese Technik bereits seit mehreren Jahren und setzt sie in seinen Produkten erfolgreich ein.